Anlage 2 PrüfbV
(zu § 70) SON02
Anlage 2 PrüfbV
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 953 - 957)
Anlage 2 PrüfbV
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 953 - 957)
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.